Häufige Fragen

Sie haben rechtliche Probleme und wollen wissen, was die nächsten Schritte sind? 

Eine Auswahl der häufigen Konstellationen und Fragen habe ich für Sie zusammengestellt:

Familienrecht


Welche Rechte und Pflichten entstehen nach der Ehe?

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Mit der Eheschließung gehen viele rechtliche und finanzielle Änderungen einher. Abgesehen von einer möglichen Namensänderung und der Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens greifen weitere Änderungen durch. Die Steuerklasse ändert sich und die Ehegatten können von den Steuervorteilen, die durch die Eheschließung entstehen, profitieren.

Aber auch in finanzieller Hinsicht besteht die besondere Pflicht, der Ehegatten füreinander aufzukommen. Auch wenn sich die Eheleute trennen und in getrennten Wohnungen leben, ist Mann und Frau unter Umständen während der Trennungszeit nicht von der Pflicht entbunden, für den Unterhalt des anderen Ehegatten aufzukommen.

Diese spezielle Unterhaltsform ergibt sich aus der Vorschrift § 1361 Abs.1 Satz 1 BGB. Dabei handelt es sich um den sogenannten Trennungsunterhalt. Die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt werden in einem gesonderten Artikel vorgetragen.

Vom Trennungsunterhalt ist der nacheheliche Unterhalt (geregelt in §§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden. Hier dominiert der Gedanke der Selbstverantwortung der Eheleute, wobei unter bestimmten Umständen der nacheheliche Unterhalt zu zahlen ist.

Dabei ist die Bedürftigkeit des/der Unterhaltsberechtigten zu begründen. Unter welchen Voraussetzungen der nacheheliche Unterhalt greift, wird in einem gesonderten Artikel erläutert.

In Bezug auf das Vermögen der Eheleute hat die Eheschließung ebenfalls eine Bedeutung. Nach der Eheschließung leben die Eheleute nach deutschem Familienrecht automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles, was die Ehegatten in der Ehe erwirtschaften, zum gemeinsamen Vermögen der Eheleute wird. Bei der Beendigung der Ehe wird das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt. Wie der Zugewinnausgleich funktioniert, wird in einem gesonderten Artikel erklärt.

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft greift nicht, wenn die Eheleute bei der Eheschließung explizit etwas anderes in einem Ehevertrag vereinbaren. So zum Beispiel die Gütertrennung nach § 1414 BGB oder die Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff. BGB.

Wenn Sie kurz vor einer Eheschließung stehen und spezielle Fragen haben, können Sie sich gerne mit mir in Kontakt setzen.

Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?

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Der Trennungsunterhalt ergibt sich aus der Vorschrift § 1361 Abs.1 Satz 1 BGB. Hiernach kann ein Ehegatte von dem anderen nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen, wenn sie getrennt leben. Somit kann im Trennungsjahr ein Ehegatte gemessen an den Einkünften, die den Ehegatten während der Ehe zur Verfügung standen, Trennungsunterhalt verlangen. Dabei soll der finanziell schwächere Ehegatte im Trennungsjahr abgesichert werden, wenn die Weiterführung der Ehe nicht mehr möglich ist.

Der Trennungsunterhalt kann somit notwendig sein, um eine Wohnung und sonstige Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Wenn es keine andere Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorliegt, dann berechnet sich der Trennungsunterhalt anhand der Einkommensdifferenz zwischen dem Einkommen des einen und dem Einkommen des anderen Ehegatten. Dabei wird die Einkommensdifferenz mit 3/7 multipliziert und auf diese Weise der Trennungsunterhalt berechnet. Hierbei gibt es auch regionale Unterschiede, die es zu beachten gilt.

Diese Einkommensberechnung ist bei Doppelverdienerehen anwendbar. Etwaige Besonderheiten und Unterschiede sind bei Alleinverdienerehen und Teilzeitbeschäftigten Ehegatten zu beachten.

Sie haben sich getrennt und fragen sich, ob Sie Trennungsunterhalt zahlen müssen oder Sie möchten wissen, ob Sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, dann können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Ich prüfe Ihren Fall und erläutere Ihnen welche weiteren Faktoren bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes eine Rolle spielen. 

Wann kann ein Scheidungsantrag gestellt werden?

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In Deutschland kann eine Ehe gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Dies bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft nicht mehr besteht und keine Aussicht auf eine Wiederherstellung der Beziehung besteht. Das Scheitern der Ehe wird in der Praxis häufig durch eine Trennung der Ehegatten über einen bestimmten Zeitraum nachgewiesen. 

 

Grundsätzlich müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie einen Antrag auf Scheidung stellen können. Sollten beide Partner der Scheidung zustimmen, wird nach Ablauf dieses Jahres das Scheitern der Ehe durch das Gericht als vermutet angesehen. In einem solchen Fall verläuft der Scheidungsprozess üblicherweise schneller und unkomplizierter. Möchte jedoch nur einer der Ehepartner die Scheidung und der andere widerspricht, so ist der antragstellende Ehegatte verpflichtet, das Scheitern der Ehe nachvollziehbar darzulegen und zu belegen, dass eine Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist. 

 

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass die oben beschriebenen Fristen und Voraussetzungen allgemeiner Natur sind. Jede Ehe ist einzigartig und weist ihre eigenen Besonderheiten auf, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist hierbei die Frage, ob das Trennungsjahr innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung verbracht worden ist. In einigen Fällen kann dies durchaus der Fall sein, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft faktisch beendet ist, beispielsweise durch getrennte Schlafzimmer oder das Fehlen eines gemeinsamen alltäglichen Lebens. Um sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Trennungsjahr tatsächlich erfüllt sind, ist es unerlässlich, diese Besonderheiten im Rahmen einer persönlichen Beratung zu prüfen. 

 

Leben die Ehegatten nachweislich bereits seit drei Jahren getrennt, so gilt das Scheitern der Ehe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als automatisch bewiesen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob einer der Partner weiterhin an der ehelichen Verbindung festhalten möchte. Das Gericht erfordert keine weiteren Nachweise für das Scheitern der Lebensgemeinschaft, was den Scheidungsprozess erheblich vereinfacht und beschleunigt. 

 

Fazit: 

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den oben stehenden Ausführungen um allgemeine Informationen handelt, die keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen können. Jede Ehe hat ihre eigenen spezifischen Merkmale, die eine differenzierte Betrachtung erfordern. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Scheidung gegeben sind, ist es unerlässlich, die besonderen Umstände Ihrer Ehe detailliert zu prüfen. Ich lade Sie daher ein, mit mir in einem persönlichen Beratungsgespräch zu klären, wie wir Ihre Scheidung rechtssicher und erfolgreich durchführen können. 

Ist eine sofortige Scheidung möglich?

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In besonders schweren Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch ohne das Einhalten des Trennungsjahres beantragt werden, wenn außergewöhnliche Härtegründe vorliegen. Eine Härtefallscheidung ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB möglich, wenn das Festhalten an der Ehe für einen der Ehegatten unzumutbar ist. Dies betrifft vor allem schwerwiegende, strafrechtlich relevante Taten, wie etwa versuchten Mord oder versuchten Totschlag. Sollte ein Ehegatte solche schwerwiegenden Straftaten gegen den anderen begehen, kann sich der betroffene Ehegatte auf eine Härtefallscheidung berufen. In solchen Fällen wird das Fortsetzen der Ehe als unzumutbar angesehen, und der betroffene Partner kann die Scheidung unverzüglich beantragen.
Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um die individuellen Umstände Ihrer Ehe eingehend zu prüfen und rechtssicher zu klären, ob eine Härtefallscheidung in Ihrem Fall möglich ist. Kontaktieren Sie mich, und wir besprechen gemeinsam Ihre Optionen. 

Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?

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Für den Scheidungsantrag sind einige Unterlagen erforderlich, darunter die Eheurkunde sowie, falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, die Geburtsurkunden der Kinder.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

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Das Scheidungsverfahren folgt einer klaren und strukturierten Abfolge von Schritten, die je nach den individuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Zunächst ist es erforderlich, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. In Fällen, in denen beide Partner der Scheidung zustimmen, verläuft der Prozess in der Regel zügiger. Sollte jedoch ein Ehegatte der Scheidung widersprechen, muss das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden.

Ein wesentlicher Aspekt im Scheidungsverfahren ist die Zahlung der Gerichtskosten, die vom Antragsteller im Voraus übernommen werden müssen. Nach Einreichung des Antrags stellt das Gericht diesen dem anderen Ehepartner zu. Darüber hinaus wird im Rahmen der Scheidung häufig auch ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die Rentenansprüche der beiden Ehegatten ausgeglichen werden – ein Prozess, der in der Regel vom Gericht bei deutschen Staatsangehörigen automatisch vorgenommen wird, außer wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat. 

Je nach den Umständen der Scheidung können auch weitere Themen, wie etwa Unterhalt oder die Vermögensaufteilung, in das Verfahren eingebracht werden. Hier unterstütze ich Sie selbstverständlich bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ein weiterer bedeutender Schritt ist der Scheidungstermin, bei dem beide Ehepartner vor Gericht erscheinen und der Richter die Parteien anhört, um eine Entscheidung zu treffen. In der Regel wird der Scheidungsbeschluss unmittelbar nach diesem Termin erlassen und ist rechtskräftig, sofern keine der Parteien Widerspruch einlegt.

Als Ihre Anwältin stehe ich Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite, prüfe die spezifischen Umstände Ihrer Ehe und sorge dafür, dass Ihr Scheidungsverfahren rechtssicher und zügig abgewickelt wird. Kontaktieren Sie mich für eine maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung, um Ihre Scheidung professionell und effektiv zu gestalten. 

Wann kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden?

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Das alleinige Sorgerecht wird in Deutschland nur in Ausnahmefällen zuerkannt, da grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern als bevorzugte Regelung gilt. Die Entscheidung über das Sorgerecht ist von großer Bedeutung und muss immer im besten Interesse des Kindes getroffen werden. Es gibt verschiedene Umstände, die einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht rechtfertigen können.

Bei der Beurteilung der Sorgerechtsfrage spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle: Wird einem Elternteil der Umgang mit dem Kind ohne triftigen Grund verweigert? Wird das Kind misshandelt oder gibt es schwerwiegende Erziehungsfehler, die Zweifel an der Erziehungsfähigkeit aufwerfen? Auch die Gefährdung des Kindesvermögens oder eine Gesundheitsgefährdung durch einen Elternteil können bei Sorgerechtsfragen von Bedeutung sein.

Darüber hinaus kann das alleinige Sorgerecht auch dann beantragt werden, wenn das Kind in einem gefährlichen Umfeld lebt, beispielsweise in einer Drogenszene. Ein weiterer Grund kann der Missbrauch des Sorgerechts durch einen Elternteil sein, etwa durch die Anstiftung des Kindes zu strafbaren Handlungen. Auch schwerwiegende Krankheiten oder psychische Störungen eines Elternteils, die die Ausübung des Sorgerechts beeinträchtigen, können zu einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten des anderen Elternteils führen.

Fazit: 

Es ist entscheidend, dass jeder Fall individuell geprüft wird, um festzustellen, ob das alleinige Sorgerecht tatsächlich im besten Interesse des Kindes liegt. Als erfahrene Rechtsanwältin im Familienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre spezielle Situation zu analysieren und die beste rechtliche Lösung für Sie und Ihr Kind zu finden. Lassen Sie uns gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch die Details Ihres Falls klären und die passende Vorgehensweise entwickeln. Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Termin zu vereinbaren. 


Wie können Umgänge mit dem Kind geregelt werden?

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Streitigkeiten über das Umgangsrecht zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern können zu erheblichen Belastungen für alle Beteiligten führen, insbesondere für das betroffene Kind. Das Recht beider Elternteile auf regelmäßigen Kontakt zu ihrem Kind bleibt grundsätzlich auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Häufig entstehen Konflikte, wenn zuvor getroffene Vereinbarungen über das Umgangsrecht nicht eingehalten oder eigenmächtig geändert werden. Zu den häufigsten Streitpunkten zählen die Häufigkeit und Dauer der Besuche sowie Fragen bezüglich Übernachtungen oder Urlaubsaufenthalten des Kindes.

Um solchen Konflikten vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine detaillierte und verbindliche schriftliche Umgangsvereinbarung zu treffen. Diese sollte klare Regelungen zu den wesentlichen Aspekten des Umgangsrechts enthalten, etwa die genauen Abholzeiten, Ferienregelungen und Sonderfälle wie krankheitsbedingte Ausfälle oder unvorhergesehene Änderungen. 

Eine solche schriftliche Vereinbarung stellt sicher, dass beide Elternteile eine klare Grundlage für das Umgangsrecht haben und Missverständnisse vermieden werden. Sie bietet zudem Sicherheit, falls Meinungsverschiedenheiten entstehen.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass diese Vereinbarung gerichtlich festgelegt wird. 

In der Regel kommt es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, da dieser im Streitfall vollstreckbar ist. Sollte ein Elternteil wiederholt gegen die vereinbarten Regelungen verstoßen, kann die gerichtliche Entscheidung zur Durchsetzung des Umgangsrechts herangezogen werden. Im Falle einer hartnäckigen Missachtung des Umgangsrechts können Zwangsmittel wie die Verhängung von Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft in Betracht gezogen werden. 

Um eine faire und rechtssichere Lösung zu finden und eine Eskalation zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Als erfahrene Rechtsanwältin im Familienrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir Ihre Optionen besprechen und gemeinsam eine Regelung finden, die das Wohl Ihres Kindes wahrt und eine langfristig tragfähige Lösung ermöglicht. Zögern Sie nicht, mich für einen Termin zu kontaktieren. 


Strafrecht


Was ist ist eine Beschuldigtenvernehmung? 

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Gemäß § 163a Absatz 1 Satz 1 StPO ist ein Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, es sei den das Verfahren wird eingestellt. 

Bei einem polizeilichen Vorladungsschreiben oder Anhörungsbogen besteht keine Pflicht zur Mitwirkung oder Aussage. Anders sieht es jedoch bei einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung gemäß § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO aus. Danach sind Beschuldigte verpflichtet auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen; eine Aussagepflicht besteht jedoch nicht. 

Zur kompetenten Wahrnehmung ihrer Rechte als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens können Sie mich zwecks rechtlicher Beratung kontaktieren. 


Wie viele Verteidiger darf ein Beschuldigter gleichzeitig beauftragen? 

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Gemäß § 137 Absatz 1 StPO kann sich ein Beschuldigter in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf dabei drei nicht übersteigen.

Habe ich immer ein Recht auf einen Strafverteidiger? 

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Jeder Beschuldigter eines Ermittlungsverfahren hat ein Recht auf die Konsultierung eines Wahlverteidigers. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist dem Beschuldigten gerichtlich ein Verteidiger beizuordnen. In den Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) ist dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt (§ 141 Absatz 1 Satz 1 StPO). 

Dem Beschuldigten ist in bestimmten Fällen auch ohne einen entsprechenden Antrag ein Verteidiger zu bestellen (§ 141 Absatz 2 StPO). 


Wie wird ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen? 

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Ein Ermittlungsverfahren kann durch die zuständige Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus Opportunitätsgründen eingestellt oder durch die Beantragung des Erlasses eines Strafbefehls oder durch die Erhebung einer Anklage abgeschlossen werden.

 Was ist ein Strafbefehlsverfahren?

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Der Gesetzgeber sieht zur schnellen Erledigung von Strafverfahren das sog. (schriftliche) Strafbefehlsverfahren vor. Bei geeigneten Verfahren kann die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Wenn das Gericht ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht annimmt, ergeht ein Strafbefehl. Es ergeht damit eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Der Strafbefehl beinhaltet den Tatvorwurf und die Rechtsfolge; zugleich erhält der Betroffene eine Rechtsmittelbelehrung. 

Gegen einen Strafbefehl kann nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden (§ 410 StPO). Bei nicht rechtzeitigen Einspruch erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft und steht einem Urteil gleich (§ 410 Absatz 3 StPO) und kann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich angegangen werden (z.B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). 

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren, damit ich prüfen kann, ob und in welchem Umfang ein Vorgehen gegen den Strafbefehl zweckmäßig ist.

Welche Rechte stehen einem Zeugen im Ermittlungsverfahren zu?

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Als Zeuge eines Ermittlungsverfahrens haben Sie besondere Pflichten. Ihnen stehen allerdings auch Rechte zu. 

Einer polizeilichen Vorladung können Zeugen Folge leisten, müssen es aber nicht. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der polizeilichen Zeugenladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Absatz 3 Satz 1 StPO). In diesem Fall sind Zeugen verpflichtet der Ladung Folge zu leisten, da andernfalls Ordnungsmittel (Ordnungsgeld, Ordnungshaft) gegen Sie verhängt werden kann. 

Zeugen können sich zur Wahrung Ihrer Rechte anwaltlichen Beiständen bedienen. Ihnen kann ein Rechtsbeistand auch beigeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§  68b Absatz 3 StPO).

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren? 

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Es ist ratsam, einen Strafverteidiger so früh wie möglich zu kontaktieren, wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine Strafanzeige erhalten haben oder ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Eine frühzeitige rechtliche Beratung durch eine erfahrene Strafverteidigerin ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren, mögliche Haftstrafen zu vermeiden und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Selbst wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden oder sich nicht sicher sind, ob Sie rechtliche Unterstützung benötigen, kann eine erste rechtliche Einschätzung bereits im frühen Stadium des Verfahrens hilfreich sein. 

Wie kann eine Strafverteidigerin helfen, wenn ich wegen einer Straftat beschuldigt werde? 

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Als Ihre Strafverteidigerin übernehme ich die umfassende Analyse Ihres Falles, überprüfe alle relevanten Beweismittel und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf die spezifischen Umstände Ihres Verfahrens abgestimmt ist. Ich werde alle rechtlichen Optionen mit Ihnen besprechen und Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertreten. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens zu schützen und die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen. 

Was passiert, wenn ein Familienmitglied in Untersuchungshaft sitzt? 

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Wenn ein Familienmitglied in Untersuchungshaft sitzt, stellt dies eine besonders belastende Situation dar. In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell einen erfahrenen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen. Ich setze mich umgehend dafür ein, die Haftbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls die Aufhebung der Untersuchungshaft oder eine Haftverschonung zu erreichen. Es ist wichtig, dass die Situation schnellstmöglich rechtlich überprüft wird, um weitere Belastungen zu vermeiden und den Fortgang des Verfahrens zu steuern. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, um sowohl rechtliche als auch praktische Lösungen für Ihre Familie zu finden. 

Kontakt

Kanzlei Esmer-Yildiz
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